Aktuelles
Zwangsabschaltungen ? Lastspitzenglättung
Bei Überlastung des Stromnetzes beizeiten Regelungen zu haben, ist vernünftig. Angesichts steigender E-Mobilität und Ladebegehren / hoher und steigender Leistungsinanspruchnahme allerdings problematisch So sprachen Spitzenverbände vergangenen Freitag wieder über das Thema "Spitzenglättung" mit dem BMWi, nachdem der erste Regelungs-Entwurf zurück gezogen worden war.
Stromimporte steigen
Deutschlands Stromimporte nehmen deutlich zu. Im vergangenen Jahr gab es mit 33.000 GWh ein Plus von 36 Prozent. Am Ende ist immer noch ein Stromexportüberschuss übrig, aber dieser sinkt kräftig, meldet die Bundesnetzagentur. Der Trend setzt sich in den kommenden Jahren fort, weil planmäßig weitere Kohle- und Kernkraftwerke abgeschaltet werden. Der wichtigste Stromlieferant 2020 war wiederum wie in den vergangenen Jahren Frankreich, das weiterhin auf die Kernkraft setzt.
Neue Regelungen: EEG-Umlage, Netzstabilität, Wettbewerb an E-Ladesäulen
Wie schon berichtet, wird die EEG-Umlage im Rahmen des Konjunkturpaketes auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr leicht sinken und 2022 auf dann 6,0 Cent. Derzeit beträgt sie 6,76 Cent.
Das Bundeswirtschaftsministerium möchte neue Regeln für die netzdienliche Verbrauchsflexibilität per Änderung des Paragrafen 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes noch in diesem Jahr aufnehmen. Netzbetreiber sollen künftig direkt auf private Ladestationen für Elektroautos und auf elektrische Wärmepumpen von Wohnhäusern zugreifen können und sie täglich für bis zu zwei Stunden abschalten dürfen. Das soll helfen, die Energiewende mit ihrem Übergang vom Kohle- und Atomstrom zum Ökostrom zu bewältigen. Ein Gegenmodell favorisiert Preisanreize, den Strom nachts zu nutzen.
Die Bundesnetzagentur will eine Maßnahme prüfen, die den bisherigen Bau und Betrieb von Ladesäulen auf den Kopf stellen könnte. Die Behörde will den Lieferantenwechsel beim Laden ermöglichen.
Strompreisentwicklung Quo vadis
Der EU-Durchschnitt bei den Strompreisen liegt bei 0,2159 Euro/kWh. Die Deutschen zahlen die höchsten Strompreise in der EU. Die lagen laut Eurostat im ersten Halbjahr 2019 bei durchschnittlich 0,3088 Euro. Das waren rund 50 Prozent mehr als beispielsweise in den Niederlanden. Auch 2020 stiegen die Strompreise in Deutschland weiter. Ein Punkt im Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung ist, den erschreckenden Anstieg des EEG auf ca. 8,6 ct/kWh zu verhindern.
Mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt soll die EEG-Umlage im Jahr 2021 auf 6,5 Cent und im Jahr 2022 auf 6 Cent abgesenkt werden. Dabei wird wohl der Strompreis bei wieder steigender Nachfrage vom Trend her nicht günstiger.
Rekordanstieg der EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage wird lt. Agora Energiewende infolge der Corona-Krise im kommenden Jahr um fast zwei Cent auf dann 8,6 Cent je Kilowattstunde steigen.
Das liefe allen Anstrengungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise zuwider, wenn die Bundesregierung über den Bundeshaushalt nicht gegensteuert. Von der Wirtschaft, aber auch für die Haushaltskunden gefordert werden mindestens 5 ct/kWh Entlastung, so dass es am Ende zu einer Halbierung der EEG.-Umlage käme.
EEG - Umlage steigt 2020
Die EEG - Umlage steigt auf 6,756 ct/kWh und so um ca. 5% zu 2019. (6,405 ct/kWh)
Die Strompreise steigen adäquat, wobei auch Netzentgelt und der reine Einkauf an der
Börse keine Konstanten sind.
2021 rechnen Experten beim EEG bereits mit 7 ct/kWh.
EEG-Umlage fällt 2019 um 0,387 ct/kWh
6,405 ct/kWh wird 2019 die neue EEG-Umlage sein, nach 6,792 ct/kWh im Jahr 2018.
Der Anstieg der Offshore-Umlage auf 0,416 ct/kWh für nicht priviligierte Verbräuche,
nach 0,037 bis 0,024 ct/kWh in 2018 (je nach Gruppe A-B-C) wird zusammen mit
dem Börsenpreis-Auftrieb die Strompreise insgesamt ansteigen lassen.
EEG - Umlage 2018 verharrt nahezu auf Niveaus von 2017
Die EEG-Umlage fällt in 2018 auf 6,79 ct/kWh, das sind 1,3 % weniger zum Vorjahr, nachdem sie
2017 um 8,3 % angestiegen war.
Für 2019 gehen Prognosen dann von einem erneuten Anstieg bis auf ca. 7,5 ct/kWh aus.
EU bestätigt KWK-Förderung
Die KWK-Förderung 2016 kann ausgezahlt werden: Am Montag dieser Woche sprach die EU die beihilferechtliche Genehmigung aus.
Auch die flexible Steuerung des Stromverbrauchs einschließlich der Entschädigungszahlungen fand nun Zustimmung.
EEG - Umlage steigt 2017 weiter an
Die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom steigt im kommenden Jahr um gut einen halben Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde.
EEG 2016
Das EEG steigt 2016 von bisher 6,17 ct/kWh auf nunmehr 6,354 ct/kWh an. Dies ist die höchste EEG-Umlage seit ihrer Einführung.
EEG-Umlage 2016 erwartet
Mit Spannung wird am 15.10.15 die Bekanntgabe der EEG-Umlage seitens der 4 Übertragungsnetzbetreiber erwartet. Einerseits wird im Markt vom stufenweisen Absinken des reinen Strompreises 2016 um ca. 0,32 ct/kWh an der Börse ausgegangen, so dass ein EEG-Anstieg in etwa vollständig oder teil-kompensiert werden würde. Andererseits haben die ÜNB´s in ihrer Mittelfristprognose für 2016 eine Spanne zwischen 5,66 und 7,27 ct/kWh genannt.
Strom - Umlagen 2015
- Die EEG-Umlage ändert sich 2015 auf 6,17 ct/kWh (bisher 6,24 ct/kWh).
- Die Umlage nach §19 Stromnetzentgeltverordnung steigt von derzeit 0,092 ct/kWh in 2015 auf
- 0,237 ct/kWh für die ersten 100.000 kWh Verbrauch
- 0,227 ct/kWh für einen Verbrauch zwischen 100.000 kWh und 1 Mio. kWh
- 0,05 ct/kWh oberhalb 1 Mio. kWh.
- Die Offshore-Haftungsumlage sinkt von bisher 0,25 ct/kWh in 2015 auf
- -0,051 ct/kWh bis 1 Mio. kWh
- 0,05 ct/kWh bei über 1 Mio. kWh.
- Die KWK-Umlage wurde für 2015 noch nicht bekannt gegeben (derzeit 0,178 ct/kWh).
- Die Umlage für abschaltbare Lasten fällt von derzeit 0,009 ct/kWh auf 0,006 ct/kWh in 2015.
Achten Sie bitte aber auch auf die veränderten, jeweiligen Netzentgelte 2015 der Netzbetreiber, die ab Mitte November 2014 regional veröffentlicht werden.
EEG steigt 2014 um knapp 20 %
Am 15.Oktober haben die Deutschen Übertragungsnetzbetreiber die EEG - Umlage für 2014 bekannt geben. Der Anstieg von derzeit 5,277 ct/kWh auf dann 6,24 ct/kWh in 2014 ist nun verbindlich. Mit dem Ausbau der Stromtrassen als Rückrat der Energiewende werden auch die Netzentgelte ansteigen. Permanent den Energieverbrauch durch geeignete, eigene Maßnahmen zu senken, wird demnach zur wichtigen Alternative, die Energiekosten noch "im Griff" zu behalten.
Neuregelung Steuerentlastung für KWK - Anlagen
In unserer Information vom 05.0412 hatten wir vom Auslaufen und der Aussetzung der Steuerentlastung berichtet.
Am 08.11.12 hat der Bundestag nun die Fortsetzung incl. der rückwirkenden Energiesteuerentlastung seit Auslaufen der vorherigen Regelung beschlossen.Neu ist, dass die vollständige Steuerentlastung (bei Erdgas 0,55 ct/kWh) nur für den Abschreibungszeitraum der Hauptbestandteile der Anlage gewährt wird. Danach gibt es im produzierenden Gewerbe nur noch 0,496 ct/kWh und für alle übrigen 0,442 ct/kWh. Weiterhin gilt dies wie bisher nur für KWK - Anlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von mehr als 70 % und der Zuordnung der Anlage als "Hocheffizienzanlage gem. Vorgaben der EU - Kommission v. 21.12.2006 (harmonisierte Wirkungsgrad - Referenzwerte 2007/74/EG)
Eine Verlängerung der vollständigen Steuerentlastung über den Abschreibungszeitraum hinaus kann gewährt werden, wenn die Hauptbestandteile der Anlage erneuert werden und die Kosten dafür 50 % einer Neuanlage übersteigen.
KWK - Umlage 2013
Am 25. Oktober 2012 haben die vier Netzbetreiber die Höhe der Umlage zur Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) veröffentlicht. Die KWKG-Umlage steigt im Jahre 2013 bei bis zu 100.000 kWh auf 0,126 Cent/kWh (Vorjahr 0,02 ct/kWh) und oberhalb 100.000 kWh Verbrauch auf 0,060 ct/kWh (Vorjahr 0,05 ct/kWh) je Kilowattstunde.
Strompreise: EEG 2013 und Offshore - Umlage
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 15.10.12 den neuen EEG - Umlagewert bekanntgegeben. So soll die Umlage 2013 auf 5,277 ct/kWh ansteigen.
Am 5.9.12 hatte das Bundeskabinett überdies eine Offshore - Umlage beschlossen, die ab 2013 in Höhe von 0,25 ct/kWh erhoben werden soll. Kunden mit mehr wie 1 Mio. kWh Verbrauch zahlen weniger: 0,05 ct/kWh
KWKG 2012 / Aktualisierung
Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wurde am gestrigen Tag (18.07.12) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt demzufolge heute in Kraft. Mit ihr geht für alle KWK - Anlagen mit einem Inbetriebnahmezeitpunkt ab 19.07.2012 eine Anhebung der KWK-Zuschläge in allen Leistungsklassen um 0,3 ct/kWh einher. Interessant ist die Einführung einer neuen Leistungsklasse im Bereich 50 - 250 kW. Geregelt werden Modernisierungsprämissen für Bestandsanlagen,die so eine Neuerlangung der Förderung gestatten. Ebenfalls enthalten sind Regelungen zur Förderung von Wärmespeichern, Wärmenetzen und Kältetechnik.
Zuschläge (Q.: BHKW Infothek)
bis 50 kW 5,41 ct/kWh
bis 250 kW 4,00 ct/kWh
bis 2 MW 2,40 ct/kWh
über 2 MW 1,80 ct/kWh
Steuerentlastung für KWK-Anlagen nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EnergieStG
Die Gewährung der Steuerentlastung für die Verwendung von Energieerzeugnissen ab dem 1. April 2012 (Auszahlung) wird vorläufig ausgesetzt, da ein gestellter Verlängerungsantrag der Notifizierung bei der EU noch nicht bewilligt ist. Den Wortlaut der diesbezüglichen Mitteilung des BMF vom 30.03.2012 senden wir Ihnen auf Anforderung gern zu. Der Stopp betrifft KWK-Anlagen bis 2 MW.
Regelenergieumlage steigt
Mit dem 01.04.2012 ist die Regelenergieumlage im Bereich GASPOOL von bisher 0,062 ct/kWh auf 0,12 ct/kWh bis zum 01.10.2012 angestiegen. Einzelheiten können Sie unter http://www.gaspool.de/regelenergie_umlage.html erfahren.
Netzumlage 2012
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15.
Dezember 2011 die neue „Netzumlage“ nach Paragraph 19, Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)) festgelegt. Demnach sollen energieintensive Industrieunternehmen, die jährlich mindestens 7.000 Vollbenutzungsstunden aufweisen und mehr als zehn Gigawattstunden verbrauchen, von Netzentgelten befreit werden.
Bei steigenden Strompreisen soll die Entlastung dazu dienen, diesen Unternehmen die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Folgende endgültige Netzumlage wurde darauf hin von den Übertragungsnetzbetreibern für 2012 veröffentlicht:
Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh: 0,151 ct/kWh Letztverbraucher über 100.000 kWh zahlen zusätzlich zum Sockel für 100.000 kWh für jede weitere kWh: 0,050 ct/kWh bzw. 0,025 ct/kWh*
* für Kunden des produzierenden Gewerbes und Schienenverkehrs mit einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh und einem Stromkostenanteil am Vorjahresumsatz von mindestens 4%
BHKW - Anschaffungskosten und Abschreibung
Die früher vertretene Auffassung, Blockheizkraftwerke seien unselbstständige Gebäudeteile, wenn die erzeugte Energie im Gebäude verwendet wird, ist überholt. Vielmehr sind BHKW´s nun ähnlich dachintegrierter Fotovoltaik - Anlagen bzgl. der Anschaffungskosten als eigenes, abnutzbares und bewegliches Wirtschaftsgut anzusehen.
Strom: EEG - Umlage steigt weiter
Mit einer Erhöhung der EEG-Umlage im Strompreis um bis zu 1,5 ct/kWh ab 1.1.2011 müssen Verbraucher lt. Bundeskartellamt rechnen. Betrug 2010 die EEG Umlage noch 2,047 ct/kWh werden es dann ca. 3,5 ct/kWh sein.
Novellierung VOB/A
Der DVA hat seine Arbeiten an der Novellierung der VOB/A abgeschlossen. Die Verknüpfung mit der Vergabeverordnung ist noch erforderlich. Auch eine überarbeitete VOF und die novellierte VOL/A sind auf dem Weg. Mit dem Inkrafttreten der neuen Vergabe-und Vertragsordnungen wird 2010 gerechnet.
Worin werden die Neuerungen bestehen? Vorgesehen ist:
- eine stärkere Verpflichtung zur Fach-und Teillosvergabe
- ein Verzicht auf Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllung und Mängelansprüche bei Aufträgen bis zu 250 T€
- eine Reduzierung der Anforderungen an die Eignungsnachweise und eine Möglichkeit der Nachreichung dieser
- eine Festlegung einheitlicher Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben
- eine Pflicht zur Vorabbekanntmachung von beschränkten Ausschreibungen > 25.000 €
Ausgelernte übernehmen auch bei Kurzarbeit - Zukunft sichern!
Die Geschäftsanweisung der Bundesagentur Nr. 4.4 zu § 172 SGB III zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach der Berufsausbildung bei einem kurzarbeitenden Betrieb regelt für diese Fälle:
Auszubildende, die nach Beendigung ihres Berufsausbildungsverhältnisses (§ 21 BBiG) eine versicherungspflichtige (befristete oder unbefristete) Beschäftigung bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber aufnehmen, kann Kug gezahlt werden.
Es ist hierbei nicht zu prüfen, ob die Aufnahme der Beschäftigung aus zwingenden Gründen erfolgt. Unschädlich sind Zeiten der Nichtbeschäftigung von geringer Dauer zwischen dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses und der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Im Ergebnis trifft dies auch auf Studienabgänger zu, so dass hier die gleichen Regelungen zur Anwendung kommen.
Insoweit ist die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls in diesen Fällen nicht zu prüfen, siehe hierzu auch die Presseinfo vom 05.06.09 der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema.
Barzahlung von Handwerkerleistung kann steuerschädlich sein
Sofern Aufwendungen für Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung nicht anderweitig abziehbar sind, ermäßigt sich die tarifliche Einkommenssteuer auf Antrag um 20 %, maximal 600 € bzw. ab 1.1.2009 max.1.200.-€. Das BFH hatte aber im November vorigen Jahres dazu entschieden, dass für die steuerliche Anerkennung die "bankmäßige Dokumentation" zwingend ist. Das bedeutet, nur wer per Überweisung seine Handwerkerrechnung bezahlt, kommt auch zum steuerlichen Vorteil. Barzahlung einer Rechnung, selbst mit Quittung - wird nicht anerkannt.
Rentenvorsorge
Die "Rürup-Rente" ist besser, als ihr Ruf. Für Selbstständige ist sie eine ideale Variante, um mit staatlicher Förderung eine lebenslange Altersvorsorge aufzubauen. Dabei können Ledige bis zu 20.000 Euro bzw. Verheiratete bis zu 40.000 Euro p.a. steuerbegünstigt aufwenden. Von den eingezahlten Beiträgen können in 2008 66% als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Doch Vorsicht: Die Garantie, das eingesetzte Kapital samt Förderung auch einmal ausbezahlt zu bekommen gilt nur, wenn Sie Ihre Altersvorsorge nicht vorher kündigen.
Degressive Abschreibung wird wieder eingeführt
Die erst im Jahr 2008 abgeschaffte degressive Abschreibung wird für ab 1.Januar 2009 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens befristet für 2 Jahre wieder eingeführt und beträgt 25 %. Zusätzlich können KMUs ebenfalls befristet auf 2 Jahre Sonderabschreibungen von 20 % vornehmen. Hier gilt die Betriebsvermögensgrenze bei (neu) 335. 000 Euro. Zusätzlich einzuhalten ist dabei für kleine Unternehmen mit Einnahme-Überschußrechnung die Gewinngrenze von (neu) 200.000 Euro.
Unternehmer 2009 schlechter gestellt?
Wer als selbstständiger Unternehmer bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war und dort einen Krankengeldanspruch z.B. ab dem 22. Krankeitstag hatte, verliert diesen durch die gesetzliche Neuregelung des § 44 Abs.2 SGB V ab 1.1.2009. Denn dann gilt der bundeseinheitliche Regelbeitragssatz o h n e Krankengeldanspruch. Die gesetzlichen Kassen werden ab nächstem Jahr einen neuen Wahltarif gegen zusätzliche Beitragszahlung anbieten, der den Krankengeldanspruch wieder mit einschließt. Aber diese Leistung war bisher, wenn man den entsprechenden Tarif hatte, schon enthalten.
Achten Sie also auf Mitteilungen Ihrer Krankenkasse und lesen diese aufmerksam. Möchten Sie auch 2009 wie gewohnt bezüglich Ihrer KK-Leistungen abgesichert sein, werden Sie handeln müssen.
Die recherchierten Beiträge dienen nur der Erstinformation. Irrtum vorbehalten.